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   LG Bochum, 05.03.2004 - 5 S 195/03   

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https://dejure.org/2004,12804
LG Bochum, 05.03.2004 - 5 S 195/03 (https://dejure.org/2004,12804)
LG Bochum, Entscheidung vom 05.03.2004 - 5 S 195/03 (https://dejure.org/2004,12804)
LG Bochum, Entscheidung vom 05. März 2004 - 5 S 195/03 (https://dejure.org/2004,12804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkender Motorroller fällt gegen Auto - Auch von abgestellten Fahrzeugen geht "Betriebsgefahr" aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Betriebsgefahr bei abgestellen Fahrzeugen, wenn ein Motorroller gegen ein Auto kippt - Lackschaden und Beule am Auto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 824
  • NZV 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus LG Bochum, 05.03.2004 - 5 S 195/03
    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof den normativen Betriebsbegriff begründet, wonach auf eine von Sinn und Zweck der Norm bestimmte Auslegung abzustellen ist (vgl. BGHZ 29, 163).
  • OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10

    Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt

    Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch die Beklagte zu 1) auch dem Beklagten zu 2) unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414).
  • OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 984/10

    Kausalitätsvermutung zwischen Maklerleistung und 15 Monate später erfolgten

    Aufgrund des Näheverhältnisses und weil der Miterwerb durch den Beklagte zu 2 auch der Beklagten zu 1 unmittelbar zugute kommt, ist das Merkmal der persönlichen Kongruenz erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1990, IV ZR 280/89, NJW 1991, 490; OLG Koblenz, Urteil vom 14.10.1993, 5 U 473/93, NJW-RR 2004, 824, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Koblenz, Urt. v. 18.9.2003, 5 U 306/03, NJW-RR 2004, 414).
  • AG München, 09.10.2020 - 345 C 4693/20

    Betriebsgefahr, Reparaturkosten, Haftung, Gehweg, Rechtsanwaltskosten, Fahrzeug,

    Der Klägervertreter hat hier auf die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen: 2 S 1708/90 und des LG Bochum, Aktenzeichen: 5 S 195/03 hingewiesen.
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